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Bausachverständiger und Gutachter mit Tätigkeit in ganz Spanien , Baurecht und Problemlösungen zum Festpreis möglich Immobiliengutachter

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1. Welche Personen sind in Spanien und Mallorca vor Gericht als Bausachverständiger oder Gutachter zugelassen?

Ley 2-1974 de colegios profesionales: “…Anteproyecto de Ley de servicios y colegios profesionales. ... podrá exigirse colegiación obligatoria para el ejercicio de una profesión titulada o ... del esquema de certificación de profesionales; el Registro de peritos judiciales; los .... sólo se les permite ejercer aquellas actividades para las que están habilitados de ...

 

Entsprechend der Ley 2-1974 müssen bei Gericht zugelassene Gutachter ihre Befähigung nachweisen (entsprechendes Studium) und Mitglied einer spanischen Berufskammer sein.

 

Die einzelnen Kammern haben Listen mit auf die Qualifizierung hin überprüften Gutachtern und Bausachverständigen erstellt. Auf die Bauwirtschaft bezogen bedeutet das, dass ein Gerichtsgutachter in Spanien bei der Kammer der Arquitecto oder der Arquitectos eingeschrieben sein und Mitglied einer Gutachterliste einer der beiden Kammern sein muss. Tritt jemand in Spanien, einschließlich der Touristenregionen wie Mallorca, der Costa Blanca, Costa Brava oder Andalusien, Costa del Sol, als Bausachverständiger vor Gericht auf ist aber nicht in einer der Spanischen Kammern zugelassen, kann der der Gegenerische Anwalt immer eine mangelnde Qualifizierung des so selbsternannten Bauschadensgutachter geltend machen und den Bausachverständigen ablehnen.  

 

 

 

Private Bauschadensgutachten, Bausachverständiger in Mallorca und ganz Spanien.

 

 

Baugutachter ist in Spanien kein geschützter Beruf, das bedeutet jeder darf ein Gutachten erstellen. Die Anerkennung bei Gericht oder Bewertung dieses Gutachten durch den Richter wird aber davon abhängen, ob die oben genannten Kriterien erfüllt werden. Ein Bauschaden oder Baugutachten das als Privatgutachten von jemand erstellt wurde, der nicht zumindest in einer spanischen Architektenkammer eingetragen ist, gibt dem gegnerischen Rechtsanwalt immer die Möglich das Gutachten aufgrund nicht Erfüllung der Mindestvorschriften der Ley 2-1974 abzulehnen. Bausachverständiger Mallorca.

 

2. Unterschied Beweissicherungsverfahren und Bauschadensgutachten und zu beachtende Punkte

Bei einem Beweissicherungsgutachten bzw. Beweissicherungsverfahren wird nichts anderes gemacht, als die Beweise zu sichern, ohne auf die Ursachen von Baumängeln oder deren Bewertung einzugehen.

 

Ein Beweissicherungsgutachten wird meistens erforderlich, wenn bei einem Bauvorhaben Mängel aufgetaucht sind, der Bauunternehmer sich weigerte diese Mängel zu beheben und ein anderer Bauunternehmer mit der Fertigstellung des Bauvorhabens beauftragt werden soll. Solange noch nicht sicher ist, ob es mit dem vorherigen Unternehmer zu einer Einigung kommt oder nicht, ist es für den Bauherren ausreichend die Beweise sichern zu lassen, ohne die zusätzlichen Kosten für ein Gutachten aufbringen zu müssen.

 

Ein Beweissicherungsverfahren kann Spanien und Mallorca von einem Notar ohne Einschaltung eines Sachverständigen oder Baugutachters oder Bausachverständigen durchgeführt werden, da es sich nur darum handelt, Fotos von den Baumängeln zu machen und ein offizielles Beweissicherungsdokument zu erstellen. Es ist allerdings wesentlich hilfreicher von dem Gutachter der von der Bauherrschaft favorisiert wird, um später ein Baugutachten oder Bauschadensgutachten zu erstellen, gleich die Unterlagen für das Beweissicherungsgutachten erstellen zu lassen. Denn nur ein Baufachmann wird verstehen wie und wo genau die Fotos zu erstellen sind, die später als Grundalge für das Bauschadensgutachten dienen. Ganz wichtig ist, dass die Fotos möglichst genau und eindeutig die zu beweisenden und zu beurteilenden Baumängel darstellen. Denn zu einem späteren Zeitpunkt bei vorangeschrittener Baustelle und durchgeführter Mängelbeseitigung, werden die Mängel nicht mehr feststellbar und beweisbar sein.

 

Wenn ein Bausachverständiger in Spanien oder Mallorca die Unterlagen für ein Beweissicherungsverfahren erstellt, müssen diese Dokumente nur anschließend vom Notar ratifiziert werden, das heißt der Notar muss überprüfen, ob die eingereichten Dokumente der Realität auf der Baustelle entsprechen, um sie in ein offiziell anerkanntes Beweissicherungsverfahren zu verwandeln.

 

3. Üblicher Ablauf eines Bauprozesses und Unterschied zwischen Privat und Gerichtsgutachten

Es handelt sich hier um eine stark vereinfachte Darstellung da jeder Fall und die beteiligten Personen unterschiedlich ist.

3.1. Ist es nicht zu einer Einigung gekommen, beauftragt jede der gegnerischen Seiten einen Gutachter (in diesem Fall dann Privatgutachter) normalerweise schaltet der Spanier sehr früh einen Rechtsanwalt ein und der Rechtsanwalt eines Spanischen Kontrahenten wird bereits in dieser Phase die Verhandlungen führen.

Liegen beide Privatgutachten vor, wird auf Basis dieser Privatgutachten noch mal versucht eine Einigung zu erzielen. In Spanien ist es schon zu diesem Zeitpunkt üblich, dass die zerstrittenen Parteien nicht mehr unterer einander kommunizieren, sondern dass die Kommunikation nur über die beteiligten Rechtsanwälte läuft.

3.2.   Ist es wieder nicht zu einer Einigung gekommen, wird die Klage eingereicht, wobei das Privatgutachten ein wichtiges Dokument der Klageschrift ist. Beide Parteien werden die Privatgutachter als Zeugen zum Bauprozess benennen, bei dem sie dann von dem gegnerischen und dem eigenen Rechtsanwalt befragt werden. Der Richter kann die Privatgutachter auch ins” Kreuzverhör “ nehmen und sie gegeneinander aussagen lassen. Der Richter des Bauprozesses kann aufgrund der Gerichtsverhandlung oder auch zuvor beim Bearbeiten der Gerichtsakten entscheiden, ob noch ein Dritter vom Gericht benannter Baugutachter gehört werden soll oder nicht, der dann ein sogenanntes Gerichtsgutachten erstellt. Der unabhängige Gerichtsgutachter wird aus Listen, die die Architektenkammern erstellt haben, im Rotationsverfahren ausgewählt.

Wenn der Richter nach seiner Meinung genügend Daten hat, um das Urteil fällen zu können, fällt er als gesonderten administrativen Akt in seiner Amtsstube das Urteil. Es kann mehre Wochen dauern bis das Urteil geschrieben wird und irgendwann den Beteiligten zugestellt wird, erst dann erfahren die Beteiligten das Urteil. Bausachverständiger Spanien.

 

4.   Tipps um einen Bauprozess vor Spanischen Gerichten möglichst zu gewinnen

4.1. Wer einen Prozess gewinnen will muss ihn selber führen. Der Rechtsanwalt schreibt auf was sie sagen und berät sie rechtlich, öfter macht er nicht mehr …Ich habe Kontakte zu diversen Rechtsanwälten mit Spezialisierung auf Baurecht und Verwaltungsrecht und kann sie bei der Auswahl eines geeigneten Anwaltes unterstützen.      

4.2. Richter sind keine Baufachleute. Gutachten sollten möglichst visuell, gut verständlich und nur sehr schwer widerlegbar sein.

4.3. Gegnerische Gutachter können bewusst technische Aussagen machen, die nicht immer genau der Realität entsprechen (der Richter hat nicht immer Fachkenntnisse) Es muss versucht werden, mit dem Gutachten bereits die möglichen Aussagen der gegnerischen Gutachten vorweg zu nehmen und die eigenen Aussagen so weit wie möglich absichern.

4.4. Wenn es sich nicht um einen wirklich exzellenten Rechtsanwalt handelt, muss der Rechtsanwalt auf den Gerichtstermin vorbereitet werden, es müssen mit ihm die Fragen durchgegangen werden, die er stellen soll.

4.5. Die Qualität des per Rotationsverfahren ermittelten unabhängigen spanischen Bausachverständigen ist unbekannt. Technisches Verständnis und Auffassung über Vorgehensweise am Bau können stark von deutschen Vorstellungen variieren, also Lotterie. Ein oft wiederholter Satz von Spanischen Rechtsanwälten: Besser ein schlechter Kompromiss als ein guter Prozess.

 

5. Einige Legenden die im Umlauf sind aber nicht stimmen oder für die es legale Lösungen gibt:

5.1. Ein Bauunternehmer der bei dem Bauamt als der Hauptbauunternehmer eingetragen ist kann nicht gegen seinen Willen abgemeldet werden

 

5.2. Ein Arquitecto Tecnico oder ein Arquitecto der als der Architekt für die Baustelle angemeldet ist kann nicht gegen seinen Willen abgemeldet und ersetzt werden.

 

5.3. Sie können / dürfen keine Handwerker aus Deutschland einsetzen

 

5.4. Wenn sie nicht Arquitecto X und Bauunternehmer Y nehmen werden sie keine Baugenehmigung erhalten, oder sie wird ihnen wieder entzogen

 

5.5. Wenn Sie Bauunternehmer X nicht bezahlen weil er gepfuscht hat kommen sie auf eine schwarze Liste und keiner wird mehr für sie arbeiten.

 

6. Leistungen die mein Büro erbringt, Auswahl von spezialisierten Rechtsanwälten.

 

6.1. Betreuen und Lösen von Problemen jeglicher Art in Zusammenhang mit Baurecht, Genehmigungsrecht;  Auseinandersetzungen während dem Bauprozesses.

 

6.2. Begutachtung und Sanierung von Bauschäden, Bauleitung und Organisation von Schadensanierungen, Legalisierung von Gebäuden

 

6.3. Ich arbeite mit verschieden Rechtsanwälten, auch Spanischen Rechtsanwälten zusammen und kann den für Ihrigen Fall geeigneten Rechtsanwalt auswählen

 

6.4. Betreuung der Rechtsanwälte in den Fällen in denen mir die Gutachten übertragen wurden

 

6.5. Vertreten der von mir erstellten Gutachten vor Gericht

 

7. Abrechnung meiner Leistungen:

 

7.1. Gutachten und Problemlösungen im Bereich Bau: In der Regel im Stundensatz, je nach Umstand auch auf Erfolgsbasis möglich

 

 

7.2. Problemlösung im Bereich Baurecht Genehmigungsrecht, Legalisierung von Gebäuden: Nach vorheriger Prüfung des Falles: Bevorzugt auf Erfolgsbasis oder auch im Stundensatz